Nutzungsbedingungen für LIEZEN/Gesäuse Mastercard Gutscheinkarten
AGB Liges
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber einer Gutscheinkarte und LIGES Marketing GmbH (kurz: Herausgeber) mit Unterstützung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz: Bank) unter ihrer Marke PayLife.
- 1. Definitionen
- 1.1. Wertkarte/ Mastercard Prepaid-Karte: Eine unter der Lizenz von Mastercard herausgegebene Zahlkarte, mit der die Karteninhaber unter Vorlage der Wertkarte Waren und Dienstleistungen bei teilnehmenden Händlern des Akzeptanznetzwerkes bezahlen können.
- 1.2. Bezahlcode: Der Bezahlcode ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber zusammen mit seiner Wertkarte erhält. Die Eingabe dieses Bezahlcodes ermöglicht die Benutzung der Wertkarte für Zahlungen.
- 1.3. Kunden-Kontrollnummer: Die Kunden-Kontrollnummer, die auf der Wertkarte angegeben ist, dient zum Abrufen des Guthabens und der Transaktionen auf der hierfür eingerichteten Website www.paylife.at/guthaben. Mit der Kunden-Kontrollnummer können keine Verfügungen über geladene Beträge vorgenommen werden.
- 1.4. Karteninhaber: Personen, die entweder eine solche Wertkarte vom Herausgeber erworben haben oder denen eine solche Wertkarte gemäß Punkt 4 dieser Nutzungsbedingungen übertragen wird.
- 1.5. Akzeptanznetzwerk: Die in der Tourismusregion Gesäuse betriebene Einkaufsregion. Das Akzeptanznetzwerk wird auf der Wertkarte angegeben.
- 1.6. Vertragsunternehmen: teilnehmende Händler des Akzeptanznetzwerkes, die mit dem Mastercard-Logo gekennzeichnet sind.
- 2. Gültigkeit der Wertkarte
- 2.1. Die Wertkarte ist ab dem Ausstellungstag 18 Monate gültig und wird nicht automatisch erneuert. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Wertkarte angegeben.
- 2.2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die Wertkarte zu nutzen.
- 3. Verwendungsmöglichkeiten der Wertkarte
- 3.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei teilnehmenden Händlern in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Areal des Akzeptanznetzwerkes mit der Wertkarte Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen. Die Wertkarte kann maximal bis zum verfügbaren Guthaben genutzt werden. Der Karteninhaber weist durch Einstecken der Karte in das Zahlungsterminal und Eingabe des Bezahlcodes bzw. durch Unterschrift die Bank unwiderruflich an, den angewiesenen Betrag an den jeweiligen Händler zu zahlen.
- 3.2. Die Wertkarte kann für folgende Transaktionen nicht verwendet werden:
- Telefonische oder postalische Bestellungen (Mail orders und telephone orders (MOTO))
- Internet-/E-Commerce Transaktionen
- Bargeldbehebungen an Geldautomaten
- 4. Übertragbarkeit der Wertkarte
- Die Wertkarte ist übertragbar.
- 5. Meinungsverschiedenheiten zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen
- 5.1. Der Karteninhaber hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährleistungsansprüche), mit dem jeweiligen Händler zu klären.
- 5.2. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung aus dem zwischen dem Karteninhaber und dem Händler zustande gekommenen Grundgeschäft.
- 6. Information über den Guthabenstand der Wertkarte und Meldepflichten
- 6.1. Der Karteninhaber kann den Guthabenstand, Transaktionsdaten sowie Kartendetails (z.B. das Ablaufdatum) seiner Wertkarte jederzeit unter Angabe seiner Kartennummer und Kunden-Kontrollnummer auf der Website der Bank mit der Adresse www.paylife.at/guthaben abfragen.
- 6.2. Der Herausgeber ist auch berechtigt, andere Abfragesysteme für die unter Punkt 6.1. genannten Informationen einzurichten (z.B. per SMS). Solche Abfragesysteme werden entweder auf der unter 6.1. erwähnten Internetadresse oder in sonst geeigneter Form dem Karteninhaber bekanntgegeben.
- 6.3. Das Entgelt für das Abfragen der Informationen gemäß Punkt 6.1. und 6.2. ist in Punkt 10.1. geregelt.
- 7. Ladung, Verzinsung, Rücktausch
- 7.1. Die Wertkarte kann einmalig mit einem Guthaben in der Höhe von mindestens EUR 10,00 bis maximal EUR 150,00 geladen werden.
- 7.2. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
- 7.3. Das Guthaben auf der Wertkarte kann beim Herausgeber zur Gänze zurückgetauscht werden. Der Rücktausch des Guthabens erfolgt unentgeltlich.
- 7.4. Der Rücktausch kann in allen Fällen nur unter schriftlicher Bekanntgabe des Namens, des Wohnsitzes, der Kartennummer, des Ablaufdatums der Wertkarte und einer Bankverbindung erfolgen. Befindet sich das Empfängerkonto bei einem Kreditinstitut innerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrsraumes, müssen die International Bank Account Number (IBAN) und der Business Identifier Code (BIC) bekannt gegeben werden. Wird das Empfängerkonto bei einem Kreditinstitut außerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes geführt, sind Kontonummer und SWIFT-Code bekannt zu geben. Die Kosten der internationalen Überweisung hat zur Gänze der Karteninhaber zu tragen.
- 7.5. Der Herausgeber ist berechtigt und verpflichtet, vor einem Rücktausch zu verifizieren, ob noch nicht abgerechnete Transaktionen unter Verwendung der Wertkarte getätigt wurden und diese Beträge vor Rücktausch abzurechnen. Dem Herausgeber steht hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen abgerechnet wurden.
- 8. Ersatzkarte
- Wurde eine Wertkarte, die noch ein Guthaben aufweist, für Zahlungstransaktionen unbrauchbar, so wird der Herausgeber auf Antrag des Karteninhabers diesem unentgeltlich eine Ersatzkarte ausstellen, auf die das Guthaben der unbrauchbar gewordenen Wertkarte übertragen wird.
- 9. Anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches Recht mit der Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- 10. Entgelte
- 10.1. Pro Abfrage des Guthabens und/oder der Transaktionsdaten per SMS: EUR 0,25 – Internetabfragen gemäß Punkt 6.1. sind kostenlos.
- 10.2. Die Kosten der Überweisung auf ein Konto außerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes hat zur Gänze der Karteninhaber zu tragen.
- 10.3. Der Herausgeber ist berechtigt, die Entgelte gemäß Punkt 10 vom auf der Wertkarte geladenen Guthaben zum Abzug zu bringen.
- 10.4. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln selbst zu tragen.
- 11. Warnhinweise
- 11.1. Es ist möglich, dass einzelne Händler zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen weitere Entgelte für die Akzeptanz der Wertkarte berechnen. Der Herausgeber hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über ggf. erhobene Entgelte zu informieren.
- 11.2. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technische Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Händler können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt.
- 11.4. Die Wertkarte kann wie Bargeld verwendet werden. Auch ein unberechtigter Dritter (etwa ein Dieb) kann ohne weitere Sicherheitsmechanismen mit einer gefundenen oder gestohlenen Wertkarte bezahlen. Der Herausgeber haftet daher nicht für den Missbrauch der Karte. Bewahren Sie die Wertkarte deshalb so sorgfältig wie Bargeld auf.